AGB
Camps | Talent- und Fördertraining
1 .Vertragsabschluss
Veranstalter des Talent- und Fördertraining ist die Kimmich Academy GmbH, Stauferweg 9, 78662 Bösingen. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich, über die Website oder per E-Mail erfolgen.
2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des
Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung
des Betreuungspersonals vor Ort. Während der Schulferien des Landes Baden-Württemberg sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Fördertraining statt.
3. Bezahlung
Nach der Anmeldung über eine SEPA- Einzugsermächtigung.
4. Rücktritt und Kündigung durch die Kimmich Academy GmbH
Die Kimmich Academy GmbH kann in folgenden Fällen vor Beginn
der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der
Veranstaltung den Vertrag kündigen: a) Wenn die festgelegte Zahl von 12
Teilnehmern nicht erreicht wird. b) Wenn der Teilnehmer die Durchführung
der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Kimmich Academy GmbH
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Nach einer Kündigung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf
Erstattung des Ticket- bzw. Saisonbeitrags.
4.1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Kündigungsfrist für das Fördergruppentraining beträgt drei Monate zum Monatsende. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
4.2. Bei Rücktritt innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 20% Storno – und Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
4.3. Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 80% Storno und Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
4.4. Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von bis zu 50% des Teilnehmerbetrages.
4.5. Übertragung des Vertrages auf Dritte
Bis zum Vertragsbeginn können die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers
verlangen, dass statt ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten des
Vertrages eintritt. Der Veranstalter ist berechtigt dem Eintritt des
Dritten zu widersprechen, wenn dieser den besonderen
Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer
dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Camppreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5. Mindestteilnehmerzahl
5.1. Camps ohne Übernachtung
Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Teilnehmerzahl nur dann vom Vertrag
zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Campausschreibung die
Mindestteilnehmerzahl beziffert.
6. Haftung
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der
Trainingseinheiten und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen
vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet nicht für
die Fahrlässigkeit der Trainer und Betreuer. Keine Haftung seitens des
Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der
Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig
verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.
7. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die
direkte An- und Abfahrt, sowie Verletzungen und eventuelle Schäden
während der Trainingsdauer sind durch die jeweiligen Versicherungen der
Erziehungsberechtigten sowie durch die Versicherung der Kimmich Academy GmbH abgesichert.
8. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so
bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die
Kimmich Academy GmbH, alle notwendigen Schritte und Aktionen
für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport
zu veranlassen. Sollten der Kimmich Academy GmbH durch eine medizinische
Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich
der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend
zu erstatten.
9. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der
Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse
und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, die Kimmich Academy GmbH, sowie die von der Kimmich Academy GmbH mit der
Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur
Schau gestellt werden – auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung
des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und
insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung
sowie zu Merchandisingzwecken.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam,
undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch
die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht
berührt.